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Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bisher waren Sie es gewohnt, dass mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung die Wasser- und Abwassergebühren einheitlich erhoben wurden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 ist es rechtlich leider nicht mehr zulässig, die Kosten für Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung durch eine einheitliche Abwassergebühr zu erheben.

Rheinau
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Wie alle Gemeinden im Land sind wir daher auch in unserer Stadt verpflichtet, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren getrennt zu erheben. Da das Urteil des VGH keine Übergangsfristen zulässt, muss die so genannte Gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt werden.

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserver-brauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Fläche je Grundstück, anteilig zur gesamten bebauten bzw. befestigten Fläche unserer Gemarkung, erhoben. Es werden keine neuen Gebühren erhoben. Umgelegt werden weiterhin die anfallenden Gesamtkosten für Kanäle und Kläranlage.
Neu ist die Aufteilung und Neubemessung nach dem unterschiedlichen Anfall von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser. Dies folgt aus den gewachsenen Ansprüchen an eine ökologische Wasserwirtschaft.
Die Ermittlung und Ersterfassung der auf Ihrem Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen bedarf Ihrer tatkräftigen Unterstützung. Dafür bedanke ich mich schon vorab herzlich bei Ihnen.
Die Grundlagen zur Einführung sind sehr umfangreich, deshalb wollen wir Ihnen alle umfassenden Information und Erläuterungen an die Hand geben. Soweit erforderlich und gewünscht, sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Deshalb bieten wir Ihnen spezielle Sprechzeiten und Ansprechpartner zur persönlichen oder telefonischen Beratung an.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die rechtzeitig Rückgabe der Unterlagen.

 

Ihr Michael Welsche,
Bürgermeister